Coronavirus: Einschränkung der bürgerlichen Freiheitsrechte muss Ausnahme bleiben

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Coronavirus: Einschränkung der bürgerlichen Freiheitsrechte muss Ausnahme bleiben

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„Das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland werden nun auch – und das muss aufhorchen lassen – Gottesdienste in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften vom Staat verboten“, betont der Jurist Dr. Harald Mueller, Leiter des Instituts für Religionsfreiheit an der Theologischen Hochschule der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Friedensau bei Magdeburg. Bereits seit Kurzem hätten sich die meisten Religionsgemeinschaften unter dem Eindruck der krisenhaften Zuspitzung der Situation freiwillig dazu entschieden, Gottesdienste bis auf weiteres abzusagen.

Gottesdienstverbot und Religionsfreiheit
Das sei verantwortungsbewusst und wohl ohne Alternative gewesen. Es liege aber ein qualitativer Unterschied darin, ob die Streichung von Gottesdiensten und Zusammenkünften auf eigener Initiative beruhe oder ob sie vom Staat angeordnet werde, gab Mueller zu bedenken. Das Grundrecht der Religionsfreiheit aus Artikel 4 des Grundgesetzes habe nach dem Willen der Verfassungsgeber wegen seiner hohen Bedeutung keinen Gesetzesvorbehalt erhalten, es könne deshalb nicht einfach durch ein Gesetz eingeschränkt werden. Beschränkungen ergäben sich nur durch Rechtsgüter mit Verfassungsrang oder durch kollidierende Grundrechte Dritter. Es gebe demnach hohe Hürden, um die Religionsfreiheit einzuschränken. Von daher verwundere es, dass das Verbot von Gottesdiensten, so sachgerecht und unvermeidbar es im Augenblick auch sein mag, quasi mit einem Federstrich so mal eben mitverabschiedet wurde. Hier bestehe noch juristischer Klärungsbedarf, meint der Institutsleiter.

Überhaupt falle laut Harald Mueller auf, dass die schweren Einschnitte in persönliche Freiheitsrechte, die bei uns und in anderen Ländern − teilweise bis hin zu Ausgangssperren – umgesetzt werden, von der Bevölkerung ergebungsvoll mitgetragen würden. Während sonst bei jeglichen Projekten, die irgendwelche spürbaren Außenwirkungen hätten, juristische Streitereien durch alle Instanzen unvermeidbar wären, sei in der Corona-Krise ein derartiger Widerstand der Betroffenen gegen die Maßnahmen der Regierenden bislang nicht wahrzunehmen.

Wachsamkeit erforderlich
„Ist das gut so?“, fragt der Jurist. Es ist für ihn begrüßenswert, dass im Augenblick der Krise die Politik die Initiative ergreift und ihrer Regierungsverantwortung entschlossen und auch weitgehend einmütig nachkommt. Das werde von ihr erwartet und die damit verbundenen Entscheidungsprozesse müssten von ihr selbst und nicht von den Gerichten getragen werden. Es sei auch gut, dass es einen gesellschaftlichen Konsens darüber zu geben scheint, wie solidarisches Verhalten aussieht, sodass die Energien, die zur Bewältigung notwendig seien, nicht in Streitigkeiten verpufften. „Trotzdem ist Wachsamkeit erforderlich“, mahnt Mueller. Dass bürgerliche Freiheitsrechte wie Bewegungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Religionsfreiheit und Berufsausübungsfreiheit innerhalb weniger Wochen in Frage gestellt werden können, sei der Ausnahmesituation dieser Krise geschuldet und müsse unbedingt die Ausnahme bleiben.

Adventistischer Gottesdienst im Fernsehen
Bereits am 13. März hatte die überregionale Leitung der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland in Verantwortung gegenüber den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie empfohlen, Gottesdienste, Tagungen und andere Versammlungen bis auf weiteres abzusagen. In Deutschland gibt es etwa 35.000 mündig getaufte Siebenten-Tags-Adventisten, die den Gottesdienst am biblischen Ruhetag, dem Samstag (Sabbat), in 555 örtlichen Adventgemeinden feiern. Die Freikirchenleitung empfiehlt, zu Hause am Samstag-Vormittag das Bibelgespräch die BIBEL. das LEBEN und den anschließenden Fernsehgottesdienst Atem der Hoffnung des adventistischen Fernsehsenders „HopeTV“ (https://www.hopechannel.de/) anzusehen.