Artikel am 9. Februar 2023
Beschwerde gegen Verbot von Taufen im Genfer See
Als Reaktion auf die Entscheidung des Justizgerichtshofs der Republik und des Schweizer Kantons Genf, der das Verbot der Durchführung von Taufen im Genfer See bestätigte, reichte am 7. Februar die evangelische Freikirche von Cologny/Kanton Genf eine Beschwerde beim Bundesgericht in Lausanne ein. Die Schweizerische Evangelische Allianz (SEA-RES) und ihre Genfer Sektion unterstützten diesen Schritt. „Er hat zum Ziel, gegen diesen ungerechtfertigten Eingriff in die Religions- und Versammlungsfreiheit vorzugehen, der in einer unverhältnismäßigen Anwendung des kantonalen Gesetzes über die Laizität des Staates gründet“, teilte die SEA mit. Sie sieht in dieser Entscheidung des Justizgerichtshofs einen Verstoß gegen die Religions- und Versammlungsfreiheit, welcher der religiösen Neutralität des Staates nicht angemessen sei.