Bei Übertritt zwischen drei evangelischen Kirchen in Bayern kein Kirchenaustritt beim Standesamt mehr erforderlich

Wer seine Mitgliedschaft zwischen der Evangelisch-Lutherischen, Evangelisch-reformierten oder Evangelisch-methodistischen Kirche wechseln möchte, kann dies ohne Kirchenaustritt tun.

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Bei Übertritt zwischen drei evangelischen Kirchen in Bayern kein Kirchenaustritt beim Standesamt mehr erforderlich

APD

Will ein Kirchenmitglied in eine andere der drei evangelischen Kirchen wechseln, genügt eine schriftliche Erklärung beim zuständigen Pfarramt oder Pastorat der neuen Kirche. Ein Kirchenaustritt beim Standesamt und ein anschließender Kircheneintritt bei der anderen Kirche sind nicht mehr nötig. Diese vereinfachte Form des Übertritts ist gemäß dem staatlichen bayerischen Kirchensteuergesetz unter Kirchen möglich, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Voraussetzung sei nur eine Vereinbarung unter den Kirchen.

Die beteiligten Kirchen

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern hat 2,3 Millionen Mitglieder in 1.540 Kirchengemeinden. Die Evangelisch-reformierte Kirche zählt bundesweit 165.000 Mitglieder, davon in Bayern 8.500 in zehn Gemeinden, und zur Evangelisch-methodistischen Kirche gehören in Deutschland rund 46.000 Kirchenglieder und Kirchenangehörige, davon in Bayern 2.700 in 23 Gemeinden. Die drei Kirchen gehören zur Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE), bis 2003 „Leuenberger Kirchengemeinschaft“ genannt. Das bedeutet, dass sie grundlegende Überzeugungen teilen, miteinander Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft pflegen, sowie ihre Amtsträger gegenseitig anerkennen. Aufgrund der inhaltlichen Nähe der drei Kirchen lag es nahe, den einfachen Kirchenübertritt in Bayern einzuführen, so Klaus Ulrich Ruof (Frankfurt/Main), Pressesprecher der Evangelisch-methodistischen Kirche.

Leuenberger Kirchengemeinschaft

Wegen des Abendmahlsstreits der Reformatoren Martin Luther und Huldrych Zwingli gab es über 400 Jahre keine Abendmahlsgemeinschaft zwischen Lutheranern und Reformierten. Nach zwischenkirchlichen Lehrgesprächen erklärten 1973 im Tagungshaus Leuenberg bei Basel Vertreter lutherischer und reformierter Kirchen in Europa mit der „Leuenberger Konkordie“, dass Kirchen unterschiedlich sein dürfen, da sie auf dem Evangelium als gemeinsamer Basis beruhen. Deshalb ist es ihnen möglich, gemeinsam Gottesdienst und Abendmahl zu feiern sowie die Taufe und Ordination der anderen Mitgliedskirchen der Leuenberger Kirchengemeinschaft, die sich seit 2003 Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) nennt, anzuerkennen. Die methodistischen Kirchen Europas traten 1997 auf der Grundlage einer „Gemeinsamen Erklärung zur Kirchengemeinschaft“ bei.

Zur GEKE gehören gegenwärtig 94 lutherische, methodistische, reformierte und unierte Kirchen aus über 30 Ländern Europas und Südamerikas an. Sie vertritt damit insgesamt rund 50 Millionen Protestanten. Seither darf beispielsweise ein lutherischer Pfarrer auf einer reformierten Kanzel predigen und in der Gemeinde das Abendmahl austeilen oder eine reformierte Pfarrerin eine lutherische oder unierte Kirchengemeinde in Deutschland leiten.