Artikel am 2. September 2021
Corona-Maßnahmen als Gefahr für die Religionsfreiheit?
Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August zeichnet sich der Trend ab, dass die Bundesländer ihre Corona-Verordnungen nach dem 3-G-Grundsatz ausrichten. Zugang zu Veranstaltungen oder vielen Innenräumen (Restaurants, Kinos etc.) sollen dann nur diejenigen erhalten, die entweder geimpft, getestet oder genesen sind. Die Stadt Hamburg hat sogar eine 2-G-Regelung beschlossen (geimpft, genesen). Zunächst war der Besuch von Gottesdiensten von diesen Regelungen nicht betroffen gewesen.