Bevorstehende Spaltung der Evangelisch-methodistischen Kirche

EmK-Mediationsgruppe

© Foto: Evangelisch-methodistische Kirche

Bevorstehende Spaltung der Evangelisch-methodistischen Kirche

APD

Traditioneller Teil will sich von der Kirche trennen
Basis dieser sich anbahnenden und die EmK weltweit betreffenden Trennung sei der jetzt vorgelegte Bericht einer international besetzten Arbeitsgruppe, der vom internationalen Bischofsrat unterstützt werde. Bei Annahme der Vorlage durch die im Mai tagende Generalkonferenz als oberstes EmK-Kirchenparlament ist laut Pastor Klaus Ulrich Ruof (Frankfurt/Main), Pressesprecher der EmK in Deutschland, eine Trennung der Kirche zu erwarten.

Nach jetzigem Stand werde dennoch die weltweite Evangelisch-methodistische Kirche (United Methodist Church) als Kirche fortbestehen, in der es wie schon in der bisherigen Praxis Platz für verschiedene Frömmigkeitsausprägungen und Überzeugungen gebe, so Ruof. Hinsichtlich der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare und der Ordination Homosexueller werde sich die bestehende Kirche öffnen. Dazu sollen aus der weltweit gültigen Kirchenordnung die bisherigen restriktiven Passagen hinsichtlich des Umgangs mit Homosexuellen entfernt werden.

Die sich gegen die Öffnung positionierenden Teile der Kirche würden eine neue, traditionell orientierte methodistischen Kirche bilden (new traditionalist Methodist denomination). Diese werde sich von der EmK trennen und unabhängig strukturieren. Aus dem bisherigen gemeinsamen Kirchenvermögen erhalte die neue methodistische Kirche 25 Millionen US-Dollar (22,4 Millionen Euro).

Respektvolle Trennung erwartet
Dem Vorschlag zur Lösung des Konflikts wären internationale Gespräche vorausgegangen, an denen seit August vergangenen Jahres sechzehn Vertreter der Kirche beteiligt gewesen seien; darunter drei Bischöfe von außerhalb der Vereinigten Staaten (je einer aus Europa, Afrika und den Philippinen) und fünf aus den USA. Die acht weiteren Mitglieder der Arbeitsgruppe wären als Meinungsführer von in den USA aktiven Gruppierungen entsandt worden, die in theologischen Fragen weit auseinanderliegende Überzeugungen vertreten würden.

Der Initiator John Yambasu, Bischof der EmK in Sierra Leone, wollte laut Ruof die zuvor US-lastige Auseinandersetzung auf eine breitere Basis stellen, um damit die Stimmen der EmK von außerhalb der Vereinigten Staaten zu Gehör zu bringen. Unter Anleitung des unentgeltlich arbeitenden Mediators Kenneth Feinberg, der in den USA schon viele komplizierte Mediationsprozesse begleitet habe, einigte sich die Gruppe einstimmig auf den Vorschlag einer geordneten und einvernehmlichen Trennung. Diese sei laut einer veröffentlichten Erklärung „das beste Mittel, um unsere Differenzen zu lösen“. Damit könne jeder Teil der Kirche „seinem theologischen Verständnis treu bleiben und gleichzeitig Würde, Gleichheit und Integrität anerkennen sowie den Respekt gegenüber jeder Person bewahren“.

Methodisten in Deutschland weiterhin Teil der weltweiten EmK
Aus innerkirchlicher Sicht „ist das Besondere der jetzigen Situation die einstimmige Einigung auf den jetzt gemeinsam vorgelegten Vorschlag“. Das betonte der für Deutschland zuständige Bischof der EmK, Harald Rückert (Frankfurt am Main). Der vierzig Jahre andauernde Konflikt, der sich in den vergangenen zwei Jahren zugespitzt habe, könne befriedet werden, weil sich erstmals alle beteiligten Gruppen auf einen Vorschlag hätten einigen können. Rückert selbst empfinde zwar „viele Schmerzen, weil es um die Trennung unserer Kirche geht, aber es ist wohl die unausweichliche Realität“. Bei allem Schmerz sei das Ergebnis nun doch so, „dass es einen respektvollen Weg eröffne, auf dem unsere Kirche in Deutschland weiterhin Teil der weltweiten Evangelisch-methodistischen Kirche bleiben kann“.

Für die aktuell in Deutschland an einem Runden Tisch diskutierte schwierige Lage der Kirche sei dieser Vorschlag eine gute Nachricht. Er habe das Potential, dass sowohl in Deutschland als auch weltweit ein großer Teil der Kirche in der sich offener positionierenden EmK verbleiben könne. Außerdem sei es erstmals gelungen, in der Entscheidungsfindung stärker die Sicht von Teilen der EmK von außerhalb der Vereinigten Staaten zu Gehör zu bringen.

Entscheidung erst im Mai
Der vom Bischofsrat der EmK befürwortete Vorschlag der Arbeitsgruppe werde im kommenden Mai in Minneapolis im US-Bundesstaat Minnesota der dort tagenden Generalkonferenz zur Beschlussfassung vorgelegt, teilte Pastor Ruof mit. Dazu gehörten weitere Vereinbarungen wie die Rücknahme anderslautender Lösungsvorschläge. Außerdem würden alle aufgrund des Vergehens gegen die Kirchenordnung eingeleiteten Disziplinarmaßnahmen gegen pastorale Hauptamtliche ausgesetzt.

Zudem könne sich die EmK in den USA bei Zustimmung der Generalkonferenz zum jetzt vorgelegten Vorschlag künftig wie die Teile der EmK außerhalb der Vereinigten Staaten strukturieren. Mit dieser weiteren organisatorischen Veränderung solle künftig vermieden werden, dass sich regional bedingte konfliktträchtige Themen zu weltweiten Kirchenkonflikten auswachsen, wie es in der bisherigen US-Zentrierung der Kirche in besonderer Weise im Umgang mit Homosexualität geschehen wäre.

Zum Hintergrund der Auseinandersetzung
Die Evangelisch-methodistische Kirche ging 1968 aus der Vereinigung zuvor eigenständiger Kirchen methodistischer Tradition hervor. In Deutschland waren dies die Methodistenkirche und die Evangelische Gemeinschaft. Vier Jahre später begann in der zur EmK vereinigten Kirche ein seit damals anhaltender Konflikt über den Umgang mit Homosexuellen in der Kirche. Anlass dafür waren laut Ruof restriktive Kirchenordnungsparagrafen, die 1972 von der Generalkonferenz, dem weltweit höchsten Kirchenparlament, beschlossen wurden. Diese beruhten auf dem Lehrgrundsatz, dass „Homosexualität unvereinbar mit der christlichen Lehre“ sei.

Den vorläufigen Höhepunkt erreichte der Konflikt im Februar 2019. Damals scheiterte bei einer außerordentlich einberufenen Generalkonferenz der vom Bischofsrat der Kirche favorisierte Vorschlag einer Öffnung der Kirche durch Streichung der restriktiven Kirchenordnungspassagen. Die Delegierten der Generalkonferenz beschlossen demgegenüber mit einer knappen Mehrheit von 438 zu 384 Stimmen, an den Vorschriften gegen die gleichgeschlechtliche Ehe und gegen in Partnerschaft lebende homosexuelle Pastoren festzuhalten und zusätzlich weitere, verschärfende Sanktionen einzuführen. Außerdem wurde der 1972 beschlossene Lehrgrundsatz bestätigt, mit dem Homosexualität als „unvereinbar mit der christlichen Lehre“ bezeichnet wird.

Die weltweite Evangelisch-methodistische Kirche
Die Evangelisch-methodistische Kirche (EmK) ist eine evangelische Freikirche, die aus einer Erweckungsbewegung in England im 18. Jahrhundert hervorging. Führende Persönlichkeiten am Anfang der Bewegung waren die Brüder John und Charles Wesley. Durch Auswanderer aus England breitete sich die Bewegung in den USA aus. Durch Rückwanderer aus den USA und aus England fasste die EmK auch in Deutschland Fuß.

Weltweit gehören rund zwölf Millionen Kirchenglieder der Evangelisch-methodistischen Kirche an. Davon sind rund 7,5 Millionen in den USA beheimatet. In Afrika (4,2 Millionen) und Asien (150.000) finden sich inzwischen stark wachsende und an Einfluss zunehmende Kirchenzweige der EmK. In Europa (rund 70.000) sind die Zahlen für die EmK aufgrund vorherrschender nationaler Kirchen oder landeskirchlicher Strukturen eher klein. Zur EmK in Deutschland zählen sich rund 30.000 Kirchenglieder und 20.000 Kirchenangehörige in rund 500 Gemeinden.

Die Kirche ist nicht nationalstaatlich organisiert, sondern arbeitet über Ländergrenzen hinweg. Die EmK gehört zum Weltrat Methodistischer Kirchen, in dem insgesamt 70 Kirchen methodistischer und wesleyanischer Tradition sowie mit ihnen verbundener unierter und vereinigter Kirchen gehören, in denen über 51 Millionen Menschen ihre geistliche Heimat haben.

Die Organisation der EmK
Die Evangelisch-methodistische Kirche (United Methodist Church) ist eine weltweit strukturierte Kirche. Sie organisiert sich in sogenannten „Konferenzen“, in denen alle Lehrfragen und Verwaltungsangelegenheiten geregelt werden. Für weltweit zu regelnde Entscheidungen hinsichtlich Verfassung, Lehre und Ordnung der Kirche ist das höchste Leitungs- und Entscheidungsgremium die alle vier Jahre tagende „Generalkonferenz“.

Außerhalb der USA sind unterhalb der Generalkonferenz die sogenannten „Zentralkonferenzen“ angesiedelt. Diese tagen ebenfalls alle vier Jahre jeweils nachfolgend zur Generalkonferenz und dienen der Umsetzung der Beschlüsse der Generalkonferenz und der Beschlussfassung zu Adaptionen des Kirchenrechts und für Entscheidungen in Verwaltungs- und Finanzfragen, die regional zu klären sind. Außerdem haben die Zentralkonferenzen das Recht der Wahl von Bischöfen oder Bischöfinnen.

In Europa gibt es drei dieser Zentralkonferenzen: die Zentralkonferenz für Deutschland (Bischof Harald Rückert, Frankfurt am Main), die Zentralkonferenz für Mittel- und Südeuropa (Bischof Dr. Patrick Streiff, Zürich) und die Zentralkonferenz für Nordeuropa und Eurasien (Bischöfe Christian Alsted, Kopenhagen, und Eduard Khegay, Moskau).

Für das kirchliche Leben in den Regionen und vor Ort sind die sogenannten „Jährlichen Konferenzen“ maßgelblich. In Deutschland gibt es davon drei: die Norddeutsche Jährliche Konferenz, die Ostdeutsche Jährliche Konferenz und die Süddeutsche Jährliche Konferenz. Alle diese Konferenzen sind paritätisch, also mit jeweils gleicher Anzahl von Laiendelegierten und Pastoren bzw. Pastorinnen besetzt.