Antidiskriminierungsstelle legt Studie zu Umgang mit religiöser Vielfalt am Arbeitsplatz vor

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat eine Studie zum „Umgang mit religiöser Vielfalt am Arbeitsplatz“ vorgelegt. Zielsetzung dieser Studie war es, einen Überblick zu gewinnen, welche Maßnahmen derzeit in der betrieblichen Praxis in Deutschland angewendet werden, um vor Diskriminierungen aufgrund der Religionszugehörigkeit am Arbeitsplatz zu schützen. Die Veröffentlichung stellt beispielhaft 15 Unternehmen aus Wirtschaft, Verwaltung und Religionsgemeinschaften vor, die in ihrer Strategie einen diskriminierungsfreien Umgang mit Religion verankert haben, darunter auch das adventistische Krankenhaus „Waldfriede“ in Berlin.

Kein Nischenanliegen
Die Studie weise darauf hin, dass nach wie vor eine große Unsicherheit im Umgang mit religiöser Vielfalt (Diversity) im Arbeitsleben zu beobachten ist, kommentiert der Jurist Dr. Harald Mueller, Leiter des Instituts für Religionsfreiheit der Theologischen Hochschule der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Friedensau bei Magdeburg, die Veröffentlichung. „Gleichwohl gibt es eine Anzahl von Unternehmen, die eine Chance darin sehen, durch geeignete Diversity-Strategien die religiösen Bedürfnisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu berücksichtigen und damit die Kompetenzen dieser Personen zu entfalten anstatt durch unsensible Maßnahmen Verunsicherung und innere Abkehr hervorzurufen“, so Mueller.

Allerdings sei festzustellen, dass zumeist auf konkrete Bedarfe reagiert wird, wohingegen pro-aktive Ansätze die Ausnahme zu sein scheinen. Die Studie erwähne beispielsweise Feiertags- und Gebetsregelungen sowie Speiserichtlinien. Dies ziele mehrheitlich auf muslimische Beschäftigte. Es werde aber darauf hingewiesen, dass es auch nichtmuslimische Minderheiten gibt, die ähnlich betroffen sind, wie zum Beispiel Mitglieder der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten. Sie könnten immer wieder in Konflikte am Arbeitsplatz kommen, da Adventisten den Samstag (Sabbat) als biblischen Ruhetag einhalten wollten, teilte Mueller mit.

Das Bekenntnis zum diskriminierungsfreien Umgang mit Religion sei nach Mueller keineswegs nur ein Nischenanliegen, sondern Bestandteil einer modernen Unternehmenskultur.

Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) mit Sitz in Berlin ist eine unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Sie wurde 2006 eingerichtet, nachdem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten ist. Die ADS und ihre Aufgaben sind im AGG festgeschrieben. Die Studie „Umgang mit religiöser Vielfalt am Arbeitsplatz“ kann im Internet heruntergeladen werden unter:
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Expertisen/Expertise_Umgang_mit_religioeser_Vielfalt_am_Arbeitsplatz_20160922.html

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