Adventisten zur Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe in den USA

Mit der landesweiten Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe in den USA am 26. Juni durch den amerikanischen Supreme Court (Oberster Gerichtshof) werden die Bundesstaaten verpflichtet, die Heiratsurkunden gleichgeschlechtlicher Paare, die in anderen Teilstaaten ausgestellt wurden, anzuerkennen sowie auch im eigenen Staat gleichgeschlechtlichen Paaren Heiratsurkunden auszustellen. Der U.S. Supreme Court hat sich bei seinem Urteil auf den 14. Verfassungszusatz, das Diskriminierungsverbot, berufen. Damit sind alle US-Bundesstaaten verpflichtet, die Entscheidung umzusetzen. Die Kommunikationsabteilung der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Nordamerika hat dazu am gleichen Tag in einer Stellungnahme festgestellt, dass die Kirche an ihrer Glaubensüberzeugung festhalte, wonach die Ehe bei der Schöpfung durch Gott gestiftet sowie durch Jesus bestätigt wurde und in einer lebenslangen Gemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau bestehe.

„Obwohl die Kirche andere Auffassungen respektiert, wird sie weiterhin ihre biblisch begründete Überzeugung der Ehe zwischen einem Mann und einer Frau lehren und vertreten. Die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten ist überzeugt, dass alle Menschen, unabhängig von Rasse, Geschlecht oder sexueller Orientierung Gottes Kinder sind und mit Höflichkeit, Einfühlungsvermögen und christlicher Liebe behandelt werden sollen“, heißt es in der Stellungnahme.

Adventisten befürchten, das Urteil könne die Religionsfreiheit beeinträchtigen
Am 6.3.2015 hatte die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten eine Eingabe (Amicus Brief) an den U.S. Supreme Court gemacht und für den Fall eines historischen Urteils zu Gunsten der gleichgeschlechtlichen Ehe gebeten, rechtlichen Schutz für religiöse Gemeinschaften vorzusehen. Diese könnten sonst nach dem Urteil, entgegen ihrer religiösen Überzeugung, an ihren Universitäten damit konfrontiert werden, gleichgeschlechtlichen Ehepaaren Wohnungen auf dem Campus zu vermieten oder Kapellen in Krankenhäusern für gleichgeschlechtliche Eheschließungen zur Verfügung stellen zu müssen.

Es sei zwar sehr unwahrscheinlich, dass ein Urteil zu Gunsten der gleichgeschlechtlichen Ehe Pastoren, Imame und Rabbiner zwingen könnte, solche Eheschließungen zu vollziehen, sagte im März Todd McFarland, juristischer Berater der Weltkirchenleitung der Siebenten-Tags-Adventisten. Hinsichtlich der Religionsfreiheit gebe es aber bei einem Urteil zu Gunsten der gleichgeschlechtlichen Ehe gravierende Bedenken für die die adventistische Kirche, ihre Schulen, Krankenhäuser und Institutionen, wie die Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe ADRA sowie die Adventistischen Gemeinschaftsdienste (Adventist Community Services), so McFarland.

Adventisten nahmen beim Prozess für keine Seite Stellung
Da es bei diesem Urteil nicht direkt um Anliegen der Religionsfreiheit gehe, sondern um die beiden Fragen, ob die Bundesstaaten gleichgeschlechtlichen Ehepaaren Heiratsurkunden ausstellen müssen und ob in anderen Bundesstaaten geschlossene gleichgeschlechtliche Eheschließungen anerkannt werden müssten, habe die Kirche weder für die eine noch die andere Seite Position bezogen, heißt es in der nordamerikanischen Kirchenzeitschrift „Adventist Review“.

Stellungnahme der Adventisten zur Ehe, 1996 (Englisch): http://ow.ly/OV6s5

Amicus Brief (Eingabe) der Weltkirchenleitung der Adventisten und The Beckett Fund for Religious Liberty an den U.S. Supreme Court.
(Englisch): http://www.adventistreview.org/assets/public/news/2015-03/brief.pdf

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