Am 8.5.1945 war der 2. Weltkrieg in Deutschland zu Ende und damit die nationalsozialistische Schreckensherrschaft. Am 9. Mai 1955 trat die Bundesrepublik Deutschland der North Atlantic Treaty Organization − NATO (Organisation des Nordatlantikvertrags) bei. 1949 räumte die Bundesrepublik als erster Staat in seinem Grundgesetz dem Recht auf Kriegsdienstverweigerung Verfassungsrang ein.
Am 1. Januar 2011 wurden in Deutschland letztmalig Wehrpflichtige einberufen. Die Wehrpflicht ist in der Bundesrepublik Deutschland seither ausgesetzt. Vor gut einem Monat führte EU- und NATO-Mitgliedsland Litauen die 2008 abgeschaffte Wehrpflicht wieder ein. Der Deutsche Bundestag könnte die Aussetzung der Wehrpflicht mit einfacher Mehrheit rückgängig machen. Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes bleibe daher aktuell, gab Burggraf zu bedenken.
Für die EAK und ihre Mitglieder bedeute dies, auch künftig vorbereitet zu sein, Menschen in ihrer Entscheidung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern oder aufgrund ihrer Gewissensbildung als Soldatin oder Soldat Dienst zu tun, zu begleiten. Das Gewissen müsse auch dann die letzte Instanz der Entscheidung bleiben, wenn es darum gehe, als Soldatin oder Soldat Befehle auszuführen oder zu verweigern, so Burggraf. Wenn in diesen Tagen für die Bundeswehr ein neues Weißbuch diskutiert werde, „gilt es das Prinzip der ‚Inneren Führung‘ und damit die ethische Ausbildung in der Armee zu bewahren, ja zu stärken“. Angesichts von Distanzwaffen und Drohnen sei hierbei manches noch radikaler zu denken als bisher.
Die EAK setze sich zusammen mit ihren Partnerorganisationen in der Evangelischen Friedensarbeit ein für die Stärkung ziviler Friedensdienste und diplomatischer Plattformen wie zum Beispiel der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), wo Interessen nicht-militärisch ausgehandelt würden.
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