Religionsgemeinschaften, vor allem die großen Kirchen, verfügen auch mit Blick auf ihre Werke und Einrichtungen über eine enorme Anzahl von Namen, Symbolen und sonstigen Zeichen, die immer öfter von unbefugten Dritten missbraucht oder gar okkupiert und so den Religionsgemeinschaften streitig gemacht werden. Vor diesem Hintergrund ging der Autor, Einserjurist in Göttingen und Rechtsanwalt in Braunschweig, das vielschichtige Problem im Rahmen seiner Dissertation akribisch an. Die vorliegende Arbeit soll letztlich alle denkbaren Besonderheiten des Marken-, Kennzeichen- und Namensrechts im Bereich der Religionsgemeinschaften erfassen. Die Doktorarbeit enthält im Anhang eine Anlage, die dem Leser einen umfassenden Einblick in den Bestand der in Deutschland geschützten Marken aus dem Umfeld der Religionsgemeinschaften ermöglicht.
Dr. Wolfgang Tulaszewski
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