Bischöfin Wenner begrüßt Urteil zu Hartz-IV-Regelsätzen

Frankfurt/Main, 11.02.2010/APD Die Bischöfin der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK), Rosemarie Wenner (Frankfurt/Main), hat das Urteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder ausdrücklich begrüßt. "Als Kirche, die sich schon lange für arme und benachteiligte Kinder einsetzt, sind wir froh, dass das Bundesverfassungsgericht klar gestellt hat, dass Kinder einen Anspruch auf ein menschenwürdiges Auskommen haben“, erklärte Wenner. "Jetzt hoffen wir, dass die Vorgaben des Gerichts von der Politik auch umgesetzt werden.“ Insbesondere müsse gewährleistet sein, dass höhere Regelsätze nicht auf Umwegen wieder auf Kosten der armen Menschen in unserem Land gingen.

Wenner sieht in dem Urteil auch einen Ansporn für die gesamte Gesellschaft, Armut mehr in den Blick zu nehmen und sich dafür einzusetzen, dass sozial benachteiligte Kinder stärker als bisher gefördert würden. Gleichzeitig dürfe der Staat aber nicht aus seiner Verantwortung entlassen werden. Die Regierung müsse die entsprechenden sozial-, wirtschafts- und bildungspolitischen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass sich Armut nicht von den Eltern auf die Kinder weiter vererbe.

Das Engagement gegen Armut sei in der weltweiten Evangelisch-methodistischen Kirche von Beginn an tief verwurzelt, so Bischöfin Wenner. Zuletzt habe sich die EmK im Jahr 2008 verpflichtet, in einem Zeitraum von vier Jahren besonders die Armutsbekämpfung in den Blick zu nehmen. Schon vor mehr als zehn Jahren hätte der Bischofsrat der EmK (das höchste Leitungsgremium, dem alle EmK-Bischöfe weltweit angehören) eine Initiative zur Bekämpfung der Kinderarmut gestartet ("A Church for All God’s Children“). Alle methodistischen Gemeinden seien weltweit aufgerufen, sich besonders für sozial benachteiligte Kinder einzusetzen.

Diesen Impuls hätten auch in Deutschland EmK-Gemeinden aufgegriffen. Dazu gehörten etwa die "Kirche im Container“ in Oranienburg (www.emk-oranienburg.de) und die Leuchtturmgemeinde in Zeitz (www.leuchtturm-zeitz.de).

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