"Sie sind nicht nur Mitarbeiter des Klerus, sondern wirkliche Mitverantwortliche"
Rom/Italien, 31.05.2009/APD Papst Benedikt XVI. hat die wichtige Rolle der Laien in der römisch-katholischen Kirche betont. Anlässlich der Eröffnung eines Kongresses seiner Diözese Rom stellte das Oberhaupt der katholischen Kirche die Rolle der Kirche als Zusammenschluss der an Christus Glaubenden ins Zentrum seiner Reflexionen. Darin seien besonders auch die Laien zu Mitarbeit und Mitverantwortung aufgerufen. Das habe die Kirche seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil immer wieder betont: "Zu viele Getaufte fühlen sich nicht als Teil der kirchlichen Gemeinschaft und leben an deren Rand. An ihre Pfarrer wenden sie sich nur, wenn sie bestimmte religiöse Dienstleistungen brauchen". Der Papst warb darum, den Laien ihre wichtige Rolle in der Gemeinschaft der Kirche neu bewusst zu machen.
Wörtlich sagte Benedikt XVI.: "Zunächst brauchen wir mehr Anstrengungen im Bildungsbereich, damit wir alle besser verstehen, was die Kirche ist, dieses Volk Gottes im Leib Christi. Gleichzeitig muss – im Respekt vor den Berufungen der Geweihten und der Laien – die geteilte Verantwortung aller Glieder des Volkes Gottes stärker gefördert werden. Dazu brauchen wir einen Mentalitätswechsel, vor allem was die Laien betrifft. Wir sollten sie nicht nur als Mitarbeiter des Klerus betrachten, sondern als wirkliche Mitverantwortliche des Seins und Handelns der Kirche, und wir sollten die Bildung eines reifen und engagierten Laienstands fördern".
Rolle der Laien stärken
Bereits anlässlich der Österreichischen Pastoraltagung in Salzburg im Januar 2009 hatte der Innsbrucker Kirchenjurist Professor Wilhelm Rees die kirchenrechtlichen Möglichkeiten einer weiteren Einbindung der Laien in Leitungsaufgaben der römischkatholischen Kirche ausgelotet. Eine Kirche, der es um das Heil des Menschen gehe, könne "ihre Augen nicht vor dem Priestermangel verschließen" und müsse daher "die Teilhabe der Laien an der Verkündigung, an den Heiligungsdiensten sowie an der Leitung der Kirche verstärken".
Die kirchenrechtliche Basis hierzu bilde das heute geltende kirchliche Gesetzbuch, der "Corpus Iuris Canonici" (CIC) von 1983, der wiederum in seiner Bestimmung des Amtsbegriffs wesentlich auf der Theologie des Zweiten Vatikanischen Konzils basiere. Das Konzil habe durch seine Entfaltung des "dreifachen Amtsbegriffs" (priesterlich, königlich, prophetisch) die frühere Gegenüberstellung von Klerikern und Laien aufgesprengt.
Dennoch sei die Theologie des Konzils im CIC nicht vollständig rezipiert worden, so Rees, da es gerade bei der Gemeindeleitung weiterhin Vorbehalte gegenüber der Rolle der Laien gebe. So etwa in Kanon 129, wo es heißt, dass nur diejenigen zur Übernahme von Leitungsämtern in der Kirche befähigt seien, "die die Heilige Weihe empfangen haben". Auf der anderen Seite gebe es mit Kanon 517 eine Bestimmung, die den Bischöfen die rechtliche Möglichkeit eröffne, in pastoralen Notsituationen Leitungsfunktionen auch an Laien zu delegieren. Dieser Kanon werde
jedoch heute zunehmend kritisch gesehen, so Rees, da offensichtlich befürchtet werde, dass er "die Einheit von Weihe und Leitungsvollmacht unterlaufe" und Laien zunehmend zu "Hirten der Gemeinden" würden.
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