Liechtenstein auf dem Weg zum rauchfreien Fürstentum

Vaduz/Fürstentum Liechtenstein | APD

Vaduz/Fürstentum Liechtenstein, 08.07.2008/APD Im Fürstentum Liechtenstein gilt seit dem 1. Juli ein Werbeverbot für Tabakwaren in der Presse und in den elektronischen Medien. Es ist Bestandteil eines neuen Gesetzes über den Nichtraucherschutz, das ein vollständiges Rauchverbot für alle öffentlich zugänglichen Räume einführt, zu denen die folgenden Einrichtungen zählen: Gebäude von Land und Gemeinden sowie öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Restaurants, Bars, Diskotheken, Schulen und anderen Bildungsstätten, Betreuungsstätten für Kinder und Jugendlichen, Krankenhäusern, Kinos, Museen, Bibliotheken, Theatern, in Empfangsräumen und Ladenlokalen sowie in Zug, Bus und Postauto. Für Gaststätten gibt es keine Ausnahmen: Abgetrennte Raucherräume sind verboten.

"Das neue Gesetz dient dem Schutz der Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen von Tabakerzeugnissen, insbesondere vor den Gefahren des Passivrauchens", so Regierungsrat Dr. Martin Meyer. Die Gesundheit aller sei ein einmaliges Gut. Mehr als 70 Prozent der Bevölkerung in Liechtenstein hätten sich für das neue Gesetz ausgesprochen und wünschten sich rauchfreie Restaurants.

Meyer, in der Regierung für die Ressorts Inneres, Gesundheit, Verkehr und Kommunikation zuständig, betonte, dass es in der Einführungsphase regelmäßige Kontrollen des Amtes für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen geben werde. Überprüfungen seien in allen Regelungsbereichen, welche das Gesetz vorsieht, geplant. Sie würden insbesondere aber auch in allen Gaststätten durchgeführt. "Die Kontrollen werden mit Augenmaß und natürlich immer im Rahmen der Verhältnismäßigkeit durchgeführt werden. Die Regierung ist sich bewusst, dass es mit der Einführung des Tabakpräventionsgesetzes zu einer neuen Situation in Liechtenstein kommen wird, die bei allen Beteiligten eine gemeinsame Anstrengung erfordert. Der Gesetzgeber hat im Vollzug jedoch auch eine Mitwirkungspflicht der verantwortlichen Personen vorgesehen. Dies bedeutet, dass diese Personen auch im Vollzug mitwirken müssen", erläuterte das Regierungsmitglied.

Die liechtensteinische Regierung hat auf der Internetseite www.rauchfrei.li Informationen zum neuen Gesetz über den Nichtraucherschutz und die Werbung für Tabakerzeugnisse zusammengefasst.
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