Vatikan fordert UN-Resolution zur Religionsfreiheit

New York/USA, 08.11.2007/APD „Der Heilige Stuhl fordert eine Resolution des UNO-Menschrechtsrates zum Thema Religionsfreiheit“, sagte der Ständiger Beobachter des Heiligen Stuhls bei den Vereinten Nationen (UNO), Erzbischof Celestino Migliore, am 6. November in New York bei einer Sitzung des dritten Ausschusses der UNO-Generalversammlung. Eine solche Resolution könne einen Beitrag zur Konsolidierung des Friedens darstellen. Außerdem würde eine Resolution die Glaubwürdigkeit des UNO-Gremiums stärken. Vielerorts seien Gläubige aller Religionen Opfer von Unterdrückung und Verhöhnung. Die Resolution könne auch zum interreligiösen Dialog ermutigen, ohne diejenigen zu vergessen, die keinerlei Religion angehörten.

Migliore beklagte außerdem, dass immer noch weltweit die Menschenrechte missachtet würden, so das Recht auf Leben, Informationsfreiheit und die Rechtsstaatlichkeit. Problematisch seien auch die Unterdrückung von Dissidenten, eine Familienpolitik gegen den Willen der Eltern, eine restriktive Migrationspolitik, katastrophale Arbeitsbedingungen und die Unterdrückung der Frau.

Der UNO-Menschenrechtsrat mit Sitz in Genf war im vergangenen Jahr neu konstituiert worden. Durch das Wahlverfahren können auch Länder wie China, Saudi-Arabien oder Kuba Mitglied sein, die nicht als Verteidiger von grundlegenden Menschenrechten bekannt sind. Dies hatte immer wieder zu Kritik geführt.

Bereits Ende Oktober hatte der Vatikan vor der UNO in New York eindringlich die Religionsfreiheit gefordert. In einem Debattenbeitrag während der Vollversammlung wandte sich Erzbischof Celestino Migliore entschieden gegen „Zwangsbekehrungen, Entweihungen von Kultstätten oder Vertreibung von religiösen Minderheiten“. All dies seien Verstöße gegen das Recht auf Religionsfreiheit, das in der UNO-Menschenrechtserklärung festgelegt sei.

Das Recht auf Religionsfreiheit ist in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO“ von 1948 wie folgt formuliert: „Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus zu bekunden.“

Die Religionsfreiheit ist auch im UN-Zivilpakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) in Artikel18 festgeschrieben.

Unter dem Begriff „Heiliger Stuhl“ wird das Amt des Papstes mit seinen Dienststellen verstanden. Außer dem Träger der päpstlichen Gewalt werden auch die päpstlichen Kongregationen, Gerichte und andere Einrichtungen der römischen Kurie, mit deren Hilfe der Papst die Gesamtkirche regiert, dem Heiligen Stuhl zugerechnet; nicht jedoch der Vatikanstaat, der aber von der päpstlichen Diplomatie mit vertreten wird. Als Völkerrechtssubjekt tauscht der Heilige Stuhl mit zahlreichen Staaten Gesandte aus. Es handelt sich dabei um Nuntien, Pro-Nuntien oder päpstliche Legaten. Derzeit unterhält der Heilige Stuhl zu 178 Staaten volle diplomatische Beziehungen.

So ist der Heilige Stuhl auch Mitglied der Internationalen Atombehörde (IAEA) in Wien, der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) in Genf sowie beim Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) in Genf. Ferner entsendet er Beobachter zur UNO sowie einer Vielzahl internationaler Gremien und Sonderorganisationen wie FAO, WTO, WHO, UNESCO und Europarat. Bei all diesen internationalen Organisationen ist der Heilige Stuhl durch „Ständige Vertreter“, „Ständige Beobachter“ oder durch entsprechende Delegationen vertreten.
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