Laut ACK-Vorstandsmitglied Susanne Laun beschäftigte sich die Delegiertenversammlung aus aktuellem Anlass mit dem Begriff des biblischen „schalom“ aus exegetischer Perspektive. Der emeritierte Professor für Pastoraltheologie und Homiletik, Heinz-Günther Schöttler aus Regensburg, führte die Delegierten in die weite hebräische Bedeutung des Begriffs ein. Dabei machte er deutlich, dass im Alten Testament „schalom“ selten im direkten Gegensatz zu einer kriegerischen Situation wahrgenommen werde, sondern vielfach als Synonym für einen guten Verlauf gebraucht wird. Dagegen werde er in besonderer Weise als Parallelbegriff zu Gerechtigkeit und Wahrheit verwendet. Dabei verwies Schöttler auf das biblische Verständnis von Wahrheit, das stets unter dem Vorbehalt der Lebensdienlichkeit und der Förderung von Gerechtigkeit stehe. Die Zielbestimmung des „schalom“-Begriffs kennzeichnete er als umfassendes Heil für die Welt.
Die anschließende Diskussion unter den Delegierten habe deutlich gemacht, dass im Blick auf den Krieg in der Ukraine und die Haltung etwa zu Waffenlieferungen in die Ukraine die Kirchen in besonderer Weise herausgefordert seien, die eigene Unsicherheit und Ohnmacht auszuhalten – „wohl wissend, dass wir Gottes Gerechtigkeit und Friede nicht machen können“.
Umgang mit sexueller Gewalt am Beispiel des Bistums Trier
Die Diplom-Psychologin Angela Dieterich, Präventionsbeauftragte, und Dr. Katharina Rauchenecker, Interventionsbeauftragte, informierten über die Strategien zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier. Das anschließende Gespräch mit allen Delegierten gab die Möglichkeit des Austauschs über die Verankerung des Themas in den einzelnen Kirchen.
Auch die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten befasst sich mit der Thematik und hat bereits 2009 Richtlinien und einen Verhaltenskodex für alle ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen beschlossen. Im Juni 2010 wurde durch die Freikirche der unabhängige Fachbeirat „Sexueller Gewalt begegnen“ berufen, der sich einerseits um die Erstellung von Materialien kümmert und andererseits in konkreten Fällen angesprochen wird, diese entsprechend seiner ihm übertragenen Kompetenz aufzuarbeiten. Die Freikirche erstellte kürzlich die Webseite www.schutzkonzept-adventisten.de, mit dessen Hilfe Kirchengemeinden und kirchliche Gruppen eine Risikoanalyse vornehmen können. Zudem ist im Advent-Verlag, Lüneburg, das Buch Sexueller Gewalt begegnen erschienen, das eine breitere Öffentlichkeit für dieses Thema sensibilisieren will.
Mitglieds- und Gastkirchen der ACK Südwest
In der ACK Südwest sind als Mitgliedskirchen neben den katholischen Bistümern Speyer und Trier sowie den Evangelischen Kirchen in der Pfalz und im Rheinland die Arbeitsgemeinschaft südwestdeutscher Mennonitengemeinden, die Herrnhuter Brüdergemeine, die Evangelisch-methodistische Kirche, die Alt-Katholische Kirche, die Griechisch-Orthodoxe Kirche, die Selbstständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK), der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden, der Bund freier Evangelischer Gemeinden und die Koptisch-Orthodoxe Kirche vertreten. Gastmitglieder sind der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden (BFP) und die Neuapostolische Kirche.
Weitere Informationen zur ACK Südwest: http://www.ack-suedwest.de/
Zustimmung zur Gastmitgliedschaft der Siebenten-Tags-Adventisten
In der ACK-Frühjahrsversammlung 2022 hatte die Freikirchenleitung der Siebenten-Tags-Adventisten in Mittelrhein (Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland) einen offiziellen Antrag auf Gastmitgliedschaft in der ACK Südwest gestellt. Der Aufnahme stimmte die Herbst-Delegiertenversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitgliedskirchen zu. Die Freikirche ist bereits seit 1993 Gastmitglied der ACK Deutschland. In den regionalen Arbeitsgemeinschaften in Berlin-Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bestehen Mitgliedschaften. Als Gastmitglied wurde die Freikirche vor etlichen Jahren auch in Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein aufgenommen. In der ACK Baden-Württemberg besteht ein Beobachterstatus.