Evangelische Allianz zum 3. Bevölkerungsschutzgesetz

Screenshot der Bundestagsdebatte vom 18.11.2020

© Foto: Deutscher Bundestag/youtube

Evangelische Allianz zum 3. Bevölkerungsschutzgesetz

APD

Neben vielen Detailfragen werde behauptet, dass mit dem Gesetz ein neues „Ermächtigungsgesetz“ vorliege, das die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland außer Kraft setze und unzulässig unsere Grundrechte beschneide, so DEA-Generalsekretär Dr. Reinhardt Schink. Ohne Zweifel, das Gesetz müsse diskutiert werden und manches sei verbesserungswürdig. Dazu habe die Evangelische Allianz auf ihrer Homepage eine juristische Bewertung von Thomas Traub (Köln) und Dr. Felix Böllmann (Wien) veröffentlicht (siehe https://www.ead.de/fileadmin/Arbeitskreise/Politik/Zum_IfSG_TT_FB_2020-11-17.pdf).

„Verunglimpfung unserer Demokratie als Diktatur“
Das Gesetz aber als „Ermächtigungsgesetz“ zu bezeichnen, wäre weder sachlich richtig noch politisch hilfreich, betonte Schink. „Eine sachgerechte Auseinandersetzung wird hierdurch erschwert und durch die Gleichsetzung unserer funktionsfähigen Demokratie mit dem Hitler-Regime wird das Vertrauen in unseren Staat unterhöhlt.“ Das „Gift“ dieses weder zutreffenden noch hilfreichen Vergleichs werde seine Wirkung noch über eine lange Zeit hinweg entfalten. „Um es deutlich zu sagen: Bei aller Verbesserungswürdigkeit des vorgelegten Gesetzesentwurfs scheint der eigentliche Angriff auf unsere Demokratie nicht durch den Text zu erfolgen, sondern durch die Verunglimpfung unsere Demokratie als Diktatur.“

Bevölkerungsschutzgesetz kein „Ermächtigungsgesetz“
1933 sei die Ausgangslage eine ganz andere gewesen, stellte der Generalsekretär in einem Rundschreiben fest. Hitler habe mit dem Ermächtigungsgesetz die Verfassung faktisch außer Kraft gesetzt. Im Vorfeld sei hierfür die Geschäftsordnung des Reichstags geändert worden. Abgeordnete wären schon früher verhaftet worden und hätten deshalb an der Abstimmung nicht teilnehmen können. Bei der Abstimmung seien SA- und SS-Truppen aufgestellt worden, um die Abgeordneten einzuschüchtern und die Abstimmung zu beeinflussen. Mit dem Ermächtigungsgesetz habe die Regierung auch von der Verfassung abweichende Gesetze ohne den Reichstag erlassen und durchsetzen können. „Als Folge kamen politische Gegner in Konzentrationslager und die Gewerkschaften wurden aufgelöst sowie andere Parteien verboten.“

Dagegen definiere das beschlossene 3. Bevölkerungsschutzgesetz einen Rahmen, innerhalb dessen die Regierung weitreichende Maßnahmen ergreifen könne. „Das Ermächtigungsgesetz hingegen ermöglichte, neue Gesetze zu erlassen und schaffte damit quasi den bestehenden Rahmen aus dem Weg“, erläuterte Schink.