In seinem Eröffnungsvortrag „Christentum und Menschenrechte“ erklärte Prof. Dr. Thomas Schirrmacher laut den Presseinformationen Bonner Querschnitte (BQ) vor hochrangigen Repräsentanten aus Wissenschaft und Geistlichkeit beider Länder, dass der moderne Gedanke der Menschenrechte ohne seine Ursprünge im Christentum nicht ausreichend legitimiert werden könne: „Menschenrechte sind im Wesen des Menschen als Geschöpf Gottes begründet, nicht in der Zugehörigkeit zu einer Religion oder Weltanschauung.“
„Menschenrechte müssen nicht nur allen Staaten, sondern auch allen Religionen und Weltanschauungen vorgeordnet sein, sonst funktionieren sie nicht“, lautete die zentrale Forderung des Theologen und Religionssoziologen. Zwar hätten die Menschenrechte auch elementare Wurzeln im christlichen Denken, aber gerade deswegen sei die institutionelle Christenheit ihnen untergeordnet, nicht übergeordnet.
Mit dem Anspruch universeller Gültigkeit seien die Menschenrechte in Form der UNO-Menschenrechtserklärung von 1948 kodifiziert worden, allerdings ohne eine allgemein akzeptierte Herleitung oder Begründung mitgeliefert zu haben. Wenn es jedoch keine Rückbindung des Menschenrechtskataloges an eine höhere Instanz gebe, so Schirrmachers Befürchtung, seien die Menschenrechte eben nur das Ergebnis einer Abstimmung und hätten bloß so lange Geltung, wie ihnen zugestimmt würde. Ihre Vorstaatlichkeit könne nur weltanschaulich begründet werden, sagte der Religionssoziologe. „Das Christentum tut sich am leichtesten mit dem über den Religionen stehenden, gewissermaßen säkularen Charakter der Menschenrechte“, so Schirrmacher.
Menschenwürde ist unabhängig von Religion oder Weltanschauung
In der anschließenden Analyse der theologischen Grundlagen des Menschenrechts-gedankens hob der Theologe laut Bonner Querschnitte hervor: „Menschen, und zwar alle Menschen, nicht nur die Christen, sind Geschöpfe Gottes und Ebenbilder Gottes und haben deswegen eine unglaubliche Würde, die allem anderen vorausgeht.“ Diese Würde sei unabhängig davon, wie der einzelne Mensch zu Gott stehe, also auch davon, „ob er Christ ist oder nicht“. Menschenwürde und Menschenrechte seien demnach im Wesen des Menschen als Geschöpf Gottes begründet. Folglich schaffe nicht der Staat die Menschenrechte, sondern formuliere und schütze sie lediglich.
Christliche Kirchen dürfen Menschenrechte nicht vereinnahmen
Laut BQ lautete die abschließende Forderung Schirrmachers: „Die Menschenrechte müssen nicht nur allen Staaten, sondern auch allen Religionen und Weltanschauungen vorgeordnet seien, sonst funktionieren sie nicht!“
Deshalb dürften auch die christlichen Kirchen die Menschenrechte nicht für sich vereinnahmen: „Wir Christen wissen, der Umstand, dass wir an Gott glauben, bewahrt uns nicht vor schlimmen Entscheidungen und Handlungen, wie zahlreiche Beispiele der Geschichte belegen.“ Letztlich würde es aber „vielen religiösen Menschen weltweit helfen, wenn sie weniger den säkularen, und damit für sie eher bedrohlichen Charakter der Menschenrechte sehen würden, sondern sich mit dem Juden- und Christentum bei der Autorisierung der Menschenrechte durch den Schöpfer und der Verankerung der Menschenrechte im Geschaffensein durch Gott einsetzen würden.“
Das Symposium
Seit seiner Gründung Ende der 1990er Jahre verbindet das von Hans-Joachim Hahn koordinierte „Professorenforum“ Wissenschaftler aus unterschiedlichen Fachrichtungen, Ländern und Konfessionen zum Diskurs über christlich-abendländische Werte und Weltanschauung in ihrer Bedeutung für Wissenschaft und Gesellschaft. Dabei entstehen Veranstaltungen, Veröffentlichungen, Netzwerke und Impulse in die Öffentlichkeit.
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