Genf/Schweiz, 03.09.2009/APD Der Zentralausschuss des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) hat das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen betont. Dieses Recht eröffne jungen Leuten, die aus Gewissensgründen den Militärdienst verweigerten, die Möglichkeit eines Ersatzdienstes. Die Mitgliedskirchen seien aufgerufen, wo immer möglich, das Recht auf die Verweigerung "Waffen zu tragen oder einzusetzen", zu bekräftigen. Die Kirchen in aller Welt werden ermutigt, das Thema gegenüber Regierungen und Militärorganisationen zur Sprache zu bringen, sich mit verwandten Fragen – etwa der Verwendung von Steuergeldern für Militärausgaben oder mit Alternativen zum Militärdienst – auseinanderzusetzen und für den Frieden zu beten.
In dem Beschluss wird daran erinnert, dass der ÖRK bereits 1973 die Vereinten Nationen nachdrücklich aufgefordert habe, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen "als zulässigen Ausdruck des Rechts auf Gewissensfreiheit" anzuerkennen und Kriegsdienstverweigerern alternative Möglichkeiten des Dienstes anzubieten.
In den folgenden Jahren sei dieses Recht von internationalen Foren und im Internationalen Pakt der UNO über bürgerliche und politische Rechte anerkannt worden. Die ökumenische Bewegung habe das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen im "Konziliaren Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung" (JPIC) bestätigt.
In einem Bericht der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte aus dem Jahr 2006 sei dargelegt worden, dass es in vielen Ländern schwerwiegende Defizite bei der Anerkennung und Ausübung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen gebe. Der Bericht sei zu dem Schluss gelangt, dass Kriegsdienstverweigerer oft bestraft, diskriminiert und inhaftiert würden.
Eine Studie des ÖRK zeige, dass Kirchen an vielen Orten mit Problemen der Kriegsdienstverweigerung konfrontiert würden. Die Reaktionen ließen sich in drei Kategorien aufteilen: Die historischen Friedenskirchen ermutigten ihre Mitglieder mit Nachdruck, die Beteiligung an militärischen Aktionen abzulehnen. Sie respektierten aber die freie Entscheidung des Einzelnen. Andere Kirchen seien der Meinung, dass Christen die Wahl hätten, sowohl Zivildienst als auch Wehrdienst zu leisten. Die meisten Kirchen würden zwar keine offizielle Position in der Frage vertreten, es gebe aber auch keine Hinweise dafür, dass sich diese Kirchen gegen Kriegsdienstverweigerung aussprächen.
Daher bestätige der ÖRK-Zentralausschuss die grundsätzliche Haltung des Ökumenischen Rates und bekräftige seine Unterstützung für das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus religiösen, moralischen oder ethischen Gründen in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) und anderen völkerrechtlichen Urkunden. Die Kirchen hätten die Pflicht, jene zu unterstützen, "die sich weigern, an der Ausübung von Gewalt teilzunehmen".
Zugleich rufe der Zentralausschuss die ÖRK-Mitgliedskirchen auf, das Recht auf die Weigerung, Waffen zu tragen oder einzusetzen, zu bekräftigen und Kirchenmitglieder zu ermutigen, ebenfalls für dieses Recht einzutreten. Der ÖRK-Zentralausschuss ermutige die Mitgliedskirchen, ihre Regierungen aufzufordern, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen als völkerrechtlich garantiertes Menschenrecht anzuerkennen und zu achten. Außerdem werden die Kirchen aufgerufen, ihre Mitglieder in Situationen, in denen bewaffnete Aktionen als rechtswidrig oder sittenwidrig anzusehen sind, zur Kriegsdienstverweigerung zu ermutigen.
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