Ostfildern bei Stuttgart, 13.08.2008/APD "Das Idealste wäre, wenn alle Menschen gesundheitsbewusst leben und nicht rauchen würden", meinte Bernd Wöhner (Ostfildern), Geschäftsführer des Deutschen Vereins für Gesundheitspflege (DVG), einer Einrichtung der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten, zu den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts in Sachen "Rauchverbot". Danach darf in Baden-Württemberg und in Berlin in sogenannten "Eckkneipen", die keinen abtrennbaren Nebenraum haben und weniger als 75 Quadratmeter groß sind, geraucht werden. Diese im Eingangsbereich gekennzeichneten Rauchergaststätten dürfen Getränke, aber keine "zubereiteten Speisen" anbieten und müssen Jugendlichen unter 18 Jahren den Zutritt verwehren. Das Bundesverfassungsgericht stellte außerdem fest, dass der Gesetzgeber auch ein striktes, ausnahmsloses Rauchverbot wie in Bayern in "öffentlich zugänglichen" Gaststätten verhängen kann. Lässt er aber Ausnahmen zu, gelten diese ebenfalls für die "Eckkneipen". Die Bundesländer müssen deshalb ihre Nichtraucherschutzgesetze bis zum 31. Dezember 2009 neu regeln.
Wöhner begrüßte ausdrücklich, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss zu den bayerischen Nichtraucherschutzregelungen den Schutz der Gesundheit über die Geschäftsinteressen der Gastwirte gestellt habe. "Wir befinden uns jedoch nicht in einer heilen Welt. Jeder Bürger hat die Freiheit zu entscheiden, ob und wie er gesund leben möchte. Deshalb ist ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie möglicherweise keine Lösung, obwohl ich sie mir wünsche", betonte Wöhner. "Die Zukunft wird zeigen, ob der vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Weg Bayerns mit dem totalen Rauchverbot in der Gastronomie oder der einiger Bundesländer mit reinen Raucherkneipen der gangbarere ist." Rauchen sei eine Sucht, die man nicht einfach verbieten könne. Dass Rauchen die Gesundheit gefährde, stehe auf jeder Zigarettenschachtel. Wenn ein Gastwirt selbst Raucher sei oder sich bewusst dem Passivrauchen aussetzen wolle, müsse er die gesundheitlichen Konsequenzen tragen, wenn er eine Raucherkneipe betreibe.
"Allerdings hat der Staat auch die Verpflichtung, Nichtraucher vor dem Passivrauchen zu schützen", unterstrich Wöhner. Daher seien Rauchverbote beispielsweise in der Bahn, im Flugzeug oder in öffentlichen Gebäuden durchaus angebracht. Auch in Gaststätten müsse ein Nichtraucher die Gelegenheit haben, Speisen und Getränke verzehren zu können, ohne vom gesundheitsschädlichen "Blauen Dunst" belästigt zu werden. Doch wenn Raucher unter sich ihrem Laster frönen wollen, könnten reine Raucherkneipen eine Möglichkeit dafür sein.
Allerdings sollten Raucher sich bewusst machen, dass sie kein Recht hätten, andere durch ihr Verhalten zu schädigen. "Wenn sie schon selbst ihrer Gesundheit schaden, müssen sie alles unternehmen, dass andere nicht gezwungen sind, passiv mitzurauchen", gab Wöhner zu bedenken. Das beginne bereits in der Familie, damit Kinder den Zigarettenqualm nicht einatmen müssten.
Der Geschäftsführer des Deutschen Vereins für Gesundheitspflege setze deshalb auf Aufklärung und Hilfe. Rauchen verursache in der Bundesrepublik jährlich etwa 140.000 unmittelbare Todesfälle, und weitere 3.300 Todesfälle seien auf das Passivrauchen zurückzuführen. Kein Raucher könne daher sagen: Das betrifft mich nicht. "Deshalb wendet sich der DVG nicht nur gegen das Rauchen und lässt den Menschen allein, sondern bietet ihm auch Hilfe an, damit aufzuhören."
Der 1899 gegründete Deutsche Verein für Gesundheitspflege übernahm den 1959 von Adventisten in den USA entwickelten Raucherentwöhnungskurs "Fünf-Tage-Plan", der in Deutschland erstmals 1968 in Frankfurt/Main durchgeführt wurde. Damit hätte, so Wöhner, zum ersten Mal ein wissenschaftlich fundiertes Programm zur Raucherentwöhnung zur Verfügung gestanden. Seit 1994 gibt es die neue Version "Endlich frei!" als Erweiterung des "5-Tage-Planes" und dessen Anpassung an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse.
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