Stuttgart, 06.07.2008/APD Durch eine Änderung im Personenstandsgesetz ist ab Januar 2009 eine kirchliche Trauung erlaubt, ohne dass die Partner standesamtlich geheiratet haben müssen. Doch die rein kirchliche Ehe wird nach staatlichem Recht als nicht eheliche Gemeinschaft mit allen Konsequenzen angesehen. Das bedeutet: kein Unterhalt, kein Erbrecht, kein Splitting-Tarif im Steuerrecht und keine Schutzvorschriften, auch kein Zugewinnausgleich, für den Schwächeren beim Scheitern der Verbindung. Eine rechtsverbindliche Ehe kann wie bisher nur vor dem Standesbeamten geschlossen werden. Die Neuregelung könnte jedoch für christlich geprägte Paare interessant sein, die eine sogenannte "Rentnerehe"“ eingehen wollen, bei der zwei Hinterbliebene gern den kirchlichen Segen hätten, aber zivilrechtlich Singles bleiben wollen, um die Witwenrente nicht zu verlieren.
Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb, hat gegenüber den "Stuttgarter Nachrichten" eine kirchliche Trauung ohne vorherige standesamtliche Eheschließung abgelehnt. Er betonte: "Das lebenslange Ehe- und Treueversprechen, das gerade aus christlicher Sicht unabdingbar für eine Eheschließung ist, wird weitgehend der Substanz beraubt, wenn es nicht mehr rechtlich sondern 'nur' noch 'moralisch' bindend ist." Eine Moral, die Verbindlichkeit und gegebenenfalls auch Nachteile scheue, bleibe in ihrer "guten Absichten" stecken. Wer nicht bereit sei, die rechtlichen Konsequenzen einer Eheschließung einzugehen, dem könne die Kirche auch die Zusage des Segens Gottes für eine solche halbherzige Treuezusage nicht zusprechen.
Eine kirchliche Trauung ohne staatlich anerkannte Eheschließung sei laut Steeb ein Pyrrhussieg für die Freiheit, der niemandem helfe. Eine solche "Ehe" habe nicht den Schutzstand der Ehe nach dem Grundgesetz. Zwar sei der Verzicht auf die Festsetzung von Bußgeldern scheinbar keine besonders starke Rechtsänderung. "Aber es ist ein weiterer Stoß zur Senkung des Rechtsbewusstseins und der Rechtsklarheit." Aufgabe der Christen und Kirchen müsse es jetzt umso mehr sein, politisch darauf zu drängen, dass eine Eheschließung in keinem Fall mit materiellen und ideellen Nachteilen verbunden sein dürfe. "Wir brauchen dringend entsprechende Gesetzesänderungen zum Schutz und zur Förderung von Ehe und Familie", hob Steeb hervor.
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