ACK Deutschland befasst sich mit Konsequenzen bei Taufanerkennung

Erfurt, 17.03.2008/APD Ein Thema der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) während ihrer Frühjahrstagung am 12. und13. März im Augustinerkloster Erfurt waren die Konsequenzen der wechselseitigen Taufanerkennung, die im April des letzten Jahres von elf Kirchen unterzeichnet wurde. In seinem Referat regte Professor Dr. Konrad Raiser, der frühere Generalsekretär des Ökumenischen Rates der Kirchen, an, „die problematische Fixierung der ökumenischen Dialoge auf die Frage des ordinierten Amtes" aufzugeben und eine „Taufekklesiologie" zu entwickeln, welche die „Ordination" aller Gläubigen ernst nehme. Raiser schlug vor, dass der Deutsche Ökumenische Studienausschuss (DÖSTA) diese Frage aufgreife. Außerdem regte er praktische Schritte an, wie eine Liturgie für ökumenische Taufgottesdienste, an der, vor allem bei Paaren mit unterschiedlichen Konfessionen, Geistliche aus beiden Kirchen mitwirken, eine Taufurkunde, und die gegenseitige Anerkennung der Patenschaft. Der Vorsitzende der ACK, Landesbischof Dr. Friedrich Weber, kündigte an, dass der Vorstand diese und weitere Anregungen aufgreifen werde.

Am 29. April 2007 unterzeichneten im Magdeburger Dom allerdings nur die führenden Vertreter von elf Mitgliedskirchen der ACK Deutschland eine Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung der Taufe. Zwei altorientalische Kirchen, nämlich die Koptisch-Orthodoxe Kirche und die Syrisch-Orthodoxe Kirche von Antiochien, distanzierten sich von dem Dokument. Aber auch die Kirchen täuferischer Tradition, wie Mennoniten, Baptisten/Brüdergemeinden, Freie evangelische Gemeinden, Siebenten-Tags-Adventisten und Pfingstgemeinden lehnten die Erklärung als nicht annehmbar ab. Sie verweisen darauf, dass die Praxis der Säuglingstaufe als unbiblisch bezeichnet werden müsse, weil nach dem Zeugnis der Heiligen Schrift (Markus 16,16) der Taufe durch Untertauchen das öffentliche Bekenntnis zu Jesus Christus vorauszugehen habe. Anzumerken ist, dass Siebenten-Tags-Adventisten und andere täuferische Freikirchen schon seit Jahrzehnten die durch Untertauchen vollzogene Glaubenstaufe gegenseitig anerkennen.

Die Mitgliederversammlung beriet in Erfurt auch über den „Tag" beziehungsweise die „Zeit der Schöpfung", eine in der Orthodoxie verwurzelte Tradition. Sie beschloss einen Konsultationsprozess, um in den Kirchen Deutschlands zu klären, ob sie die Empfehlung der „Charta Oecumenica" und der Abschlussbotschaft der Dritten Europäischen Ökumenischen Versammlung, für die Schöpfung eine besondere Zeit (1. September bis Erntedankfest) einzurichten, aufgreifen möchten. Ziel sei, bis zum Ökumenischen Kirchentag (2010) eine Klärung herbeigeführt zu haben. Insbesondere sollten die orthodoxen Kirchen hierbei einbezogen werden.

Zum Gedenken an eine deutsch-britische Friedensfahrt vor 100 Jahren wolle die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen im Jahr 2009 eine Ökumenische Sommerakademie für Theologiestudenten aus den Mitgliedskirchen der ACK und Großbritanniens veranstalten. Schon im Jahr 2008 werde voraussichtlich eine Delegation aus Deutschland nach England reisen.

Zur Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland gehören 16 Kirchen und vier Gastkirchen, außerdem vier Beobachter. Zum ersten Mal nahm der Christinnenrat als ständiger Beobachter an den Sitzungen teil.

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