Hannover, 06.03.2008/APD Die römisch-katholische Kirche und die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) haben in Vorgesprächen im Mai und Oktober 2007 die Aufnahme eines bilateralen ökumenischen Dialogs vorbereitet, der ab Mitte 2008 beginnen soll.
Zwischen dem Päpstlichen Rat für die Einheit der Christen, vertreten durch Monsignore Dr. Matthias Türk, und der SELK, vertreten durch Bischof Hans-Jörg Voigt, Professor Dr. Werner Klän und Probst Gert Kelter, wurde ein Dialogprozess auf der Ebene wissenschaftlich-theologischer Einrichtungen beider Kirchen vereinbart.
Auf römisch-katholischer Seite wird das Johann-Adam-Möhler-Institut (Paderborn) und seitens der SELK die Lutherische Theologische Hochschule (Oberursel) beteiligt sein. Aus beiden Einrichtungen werden sich jeweils drei Theologen am Dialog beteiligen.
Ziel der Gespräche ist, eine Bündelung grundlegender Gemeinsamkeiten vorzunehmen. Ferner sollen Unterschiede und Schwierigkeiten zwischen beiden Kirchen dargestellt werden, um gegebenenfalls weiterführende Dialoge und Rezeptionsprozesse vorzubereiten. Die erste Gesprächsphase wurde auf drei Jahre festgelegt.
Vorgeschlagene Themenbereiche sind nach Angaben der SELK unter anderem ethische und hermeneutische Fragen, Gesetz und Evangelium sowie die theologische Interpretation der Reformation als innerkatholische Reformbewegung.
Methodisch wurde eine liturgisch-theologische Zugangsweise vereinbart, die bei der Feier des Gottesdienstes als Vergegenwärtigung des Heils in den Gnadenmitteln Wort und Sakrament als Quelle und Ausdruck theologischer Lehre ansetzt (lex orandilex credendi).
Anlässlich der Vorgespräche hatte Kardinal Walter Kasper, Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, den SELK-Bischof Voigt zu einem Besuch nach Rom eingeladen.
In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) haben sich verschiedene lutherische Bekenntniskirchen in Deutschland zusammengeschlossen, deren geschichtliche Wurzeln bis in das 19. Jahrhundert reichen. Erste Gemeindebildungen erfolgten ab 1830 aus dem Widerstand gegen die Einführung der vom König angeordneten Union von Lutheranern und Reformierten in Preußen.
In Artikel 1 ihrer „Grundordnung" hat die SELK ihre Bindung an die Heilige Schrift „als an das unfehlbare Wort Gottes" und an die lutherischen Bekenntnisschriften, „weil in ihnen die schriftgemäße Lehre bezeugt ist", festgeschrieben.
Neben den Gottesdiensten als dem Zentrum gemeindlichen Lebens gehört das missionarische Engagement vor allem durch die „Lutherische Kirchenmission" (Bleckmarer Mission) im In- und Ausland, die Rundfunkmission „Lutherische Stunde" sowie durch gemeindemissionarische Impulse des „Amtes für Gemeindedienst" und die diakonische Arbeit zu den besonderen Aufgaben. In der Kirchenleitung und in der alle vier Jahre tagenden Kirchensynode sind sowohl Pfarrer als auch Gemeindemitglieder vertreten. Der Kirchenleitung steht der Bischof vor.
Die lutherische Freikirche zählt nach eigenen Angaben 36.572 Mitglieder in 127 Pfarrbezirken mit 200 Kirchengemeinden. Die SELK gehört dem Internationalen Lutherischen Rat (ILC), der Europäischen Lutherischen Konferenz (ELK) und der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) als Mitglied an.
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