Gottesdienstschilder jetzt für alle Religionsgemeinschaften

Bonn | APD

Bonn, 20.10.2008/APD Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Richtlinien für das Aufstellen von Hinweisschildern auf Gottesdienste an Ortseingängen aus dem Jahr 1960 durch eine neue Verordnung ersetzt. Wie das Ministerium der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) mitteilte, beschränken die neuen Richtlinien Hinweisschilder nicht mehr auf religiöse Veranstaltungen der römisch-katholischen und der evangelischen Kirche. Vielmehr seien künftig Anträge aller Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften zulässig. So könnten beispielsweise auch jüdische und islamische Religionsgemeinschaften Gottesdienstschilder an Ortseingängen aufstellen lassen. Voraussetzung sei allerdings, dass die Antragsteller "nicht bekanntermaßen oder erkennbar verfassungsfeindliche Ziele vertreten".

Um den Eindruck einer Werbung für eine bestimmte Glaubens- und Weltanschauungsrichtung zu vermeiden, sollen die Hinweisschilder nur die Bezeichnung der jeweiligen Religionsgemeinschaft und den Zeitpunkt der religiösen Veranstaltung angeben. Die Größe des Schildes ist mit 75 mal 75 Zentimeter vorgeschrieben. Außerdem ist ein Zusatzschild mit dem Namen der Religionsgemeinschaft oder des Gebäudes der regelmäßigen religiösen Veranstaltung erlaubt. Um eine unüberschaubare Häufung von Hinweisschildern zu vermeiden, sollten die Behörden auf Sammelhinweisschilder hinwirken. Für die Pflege des Schildes sei die betreffende Religionsgemeinschaft verantwortlich, nicht die Straßenbaubehörde. Da das Ministerium nur für Bundesstraßen zuständig ist, bittet es, die neue Regelung auch für andere Straßen anzuwenden. Aus Sicherheitsgründen dürfen Gottesdienstschilder nur noch an Ortseingängen, nicht aber auf freier Strecke aufgestellt werden.
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